Samstag, 18. September 2021

Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung zum Thema „Positionierung des TKV Baden-Württemberg gegenüber einer partiellen Mitglieder-Diskriminierung durch die Regierung"

7.9.2021
Sehr geehrte Damen und Herren Vorstände des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg,
   sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den TKV-Regionalverbänden,

erneut sehe ich mich - in Verpflichtung gegenüber den Interessen unseres Verbandes, seiner Mitglieder und dem rechtsstaatlichen Gefüge als Ganzes - veranlasst darauf hinzuweisen, dass unsere Satzung, die unseren gemeinsamen Anliegen als Berufsverband zugrunde liegt, in §1 festlegt: „Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg bezweckt (…) als Standesvertretung der Tonkünstler und Musiklehrer die Förderung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Berufsstandes seiner Mitglieder". Musste man im vergangenen Februar bereits konstatieren, dass „der Berufsstand der Tonkünstler in seiner umfassenden Gesamtheit" noch nie „einer solch existenziellen und für viele Kolleginnen und Kollegen potentiell wie womöglich auch bereits jetzt schon real vernichtenden Bedrohung ausgesetzt [war] wie seit Verhängung der unter dem Begriff „Corona-Maßnahmen" erlassenen Verordnungen auf Bundes- und Landesebene", so ist die Situation jetzt sogar noch viel dramatischer:

Ein - analog zum gesamtgesellschaftlichen Prozentsatz - geschätztes Viertel der Mitglieder unseres Verbandes wird, als einer inzwischen verfemten gesellschaftlichen Minderheit zugehörig, von Staats wegen drangsaliert, diffamiert, diskreditiert und auf eine nicht mehr für möglich gehaltene Weise unmittelbar auf stets weiter sich zuspitzende Weise diskriminiert. Diejenigen unserer Mitglieder, die sich der von der europäischen Arzneimittelagentur EMA nur mit einer Notfall-Zulassung versehenen, gentechnisch-experimentellen nur eingeschränkt wirksamen, hingegen ungenügend getesteten und in inzwischen zahlreichen Fällen mit schweren bis schwersten Nebenwirkungen einhergehenden 1,2 Corona-Injektion („Impfung") verweigern, vor denen inzwischen nicht nur Robert Malone, Erfinder der mRNA-Technologie, selbst sondern beispielsweise auch die japanische Arzneimittel-Zulassungsstelle warnen, sollen - nicht nur mit Billigung sondern gar auf Betreiben der Regierung - in möglicherweise alle Zukunft als vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossene Menschen zweiter Klasse ihr Dasein fristen, ein womöglich unbefristetes Auftrittsverbot erhalten und ihren Beruf nicht mehr, im schlimmsten Fall sogar nie mehr ausüben können. Sie sollen, falls sie nicht genügend Geld haben, sich teuere Tests zu leisten oder falls besonders eilfertige Politiker sich mit ihrer Forderung, 3G in perfider Weise durch Schaffung von Allianzen (z.B. Veranstaltungen nur für Geimpfte) auf 2G zu verkleinern (geimpft oder genesen - tertium non datur), durchsetzen sollten, gar von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, ihre grundlegenden Lebensmittel ohne weitere Schikanen einkaufen zu können. Auch für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung oder keine Zweitimpfung erhalten dürfen, sind solche Einschränkungen nicht hinnehmbar.

Musiker werden womöglich bald schon keine Veranstalter mehr finden, welche umgeimpfte Kollegen akzeptieren, um nicht in den nächsten Lockdown gezwungen zu werden. Die Nachrichten über das geplante und teilweise bereits verwirklichte Ausmaß dieser Diskriminierungen steigern sich im Wochentakt. Dass eine Regierung in ihrer ideologischen Radikalität („Zero Covid") jemals so weit gehen würde, haben viele noch vor Jahresfrist nicht für möglich gehalten und als Verschwörungstheorie abgetan.

Laut §8 der Satzung kann der Vorstand „jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen" und „er hat dies zu tun, wenn von einem Viertel der Mitglieder ein diesbezüglicher Antrag eingereicht wird." Darauf fussend wird hiermit, wie bereits zum Lockdown-Thema im Februar, die Weiterleitung dieses Antrags auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung diesmal zum Thema „Positionierung des TKV Baden-Württemberg gegenüber der durch die Regierung veranlassten, grundrechtsverletzenden Diskriminierung derjenigen Mitglieder, die eine Impfung für sich ablehnen" an alle Mitglieder des Verbandes beantragt. Diese sollen persönlich darüber entscheiden können, ob sie angesichts dieser ernsten Lage die bisherige duldende Haltung der Geschäftsführung gegenüber diesen Massnahmen weiter mittragen wollen, oder ob sie möchten, dass eine ausserordentliche Mitgliederversammlung die satzungsgemässe Gelegenheit dazu erhält, im Falle einer qualifizierten Mehrheit eine Neuausrichtung der Positionierung des Verbandes gegenüber der für unsere Berufsinteressen und das jetzt nicht nur wirtschaftliche sondern unmittelbar physische Überleben einiger unserer Mitglieder existentiell bedrohenden Politik zu begründen.

Auch diesmal genügt die offizielle Rechtfertigung für die in der Geschichte der Bundesrepublik bislang grösste und beispiellose Einschränkung von grundgesetzlich verbrieften Grundrechten durch die Bundes- und Landesregierungen (insbesondere die körperliche Unantastbarkeit und Unversehrtheit), sowohl in der Darstellung ihres legitimen Zweckes, oder in der Respektierung des rechtsstaats-konstituierenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, als auch in der Darlegung, dass das gewählte Mittel überhaupt geeigneterforderlich und angemessen ist, um den als legitim dargestellten Zweck überhaupt zu erreichen, nicht einmal den Mindestanforderungen an ein rechtsstaatliches Vorgehen  Zu alledem hat die Regierung sich selbst in rechtsstaatlich äußerst fragwürdiger Weise einen Freifahrtsschein dafür ausgestellt, Lockdowns und sämtliche ihr genehmen Repressions-Maßnahmen (bis hin zur aktuell stets weiter ausgreifenden indirekten Impfpflicht) auch völlig unabhängig von jeder Corona-Inzidenzlage beschliessen und in Kraft setzen zu können.

Die juristisch höchst-instanzliche Kritik ist ganz eindeutig. Der Europarat hat völlig unmissverständlich in seiner Resolution 2361 beschlossen: „7.3.1 „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte". 7.3.2 „Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte". Wie auch schon in vergangenen Fällen beeilt sich auch jetzt die Regierung, diesmal in „Bundestag.de", zu dieser ihr unliebsamen Entscheidung festzustellen: „Die Parlamentarische Versammlung (früher: ,Beratende Versammlung') ist das beratende Organ des Europarats. Die PV erörtert Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen und übermittelt ihre Beschlüsse dem Ministerkomitee in Form von Empfehlungen (Art. 22 der Europarats-Satzung). Eine Rechtsverbindlichkeit ihrer Resolutionen oder eine Befolgungspflicht seitens der Mitgliedstaaten ergibt sich daraus gerade nicht. Anders als z.B. Art. 25 der VN-Charta (bzgl. Resolutionen des VN-Sicherheitsrats) sieht die Satzung des Europarats eine solche Pflicht gerade nicht vor." 

Anders ausgedrückt: Wenn es ihr opportun erscheint, schiebt die Regierung europäische Sachzwänge zur Rechtfertigung ihrer Politik vor, wenn es ihren Zielen hingegen zuwiderläuft, erklärt sie europäische Beschlüsse für belanglos und irrelevant. Doch der Europarat ist die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Seine Resolutionen orientieren sich an der Europäischen Menschenrechts-Konvention, die die EU international als Markenzeichen hochhält, um menschenrechtliche Mißstände in anderen Ländern anzuprangern. Eine Teilung der Bevölkerung mit unterschiedlichen Rechten für Geimpfte und Ungeimpfte widerspricht darüber hinaus den beiden zentralsten aller Gesetze mit Verfassungsrang: 
1.) dem Grundgesetz (Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") sowie 
2.) der Grundrechtecharta der Europäischen Union (Artikel 21: „Diskriminierungen insbesondere wegen (…) der genetischen Merkmale (…) sind verboten.") 2009 erhielt diese Charta mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Rechtsverbindlichkeit.

Der Eifer, mit dem die Regierungen ihre Impfstrategie vorantreiben, ist jedoch noch aus einem ganz anderen Grund auf einer fragwürdigen Basis aufgebaut: Dr. Dr. Renate Holzeisen, Rechtsanwältin für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bozen, die am am 16. Februar 2021 eine Nichtigkeitsklage gegen die bedingte Zulassung des Impfstoffes von Pfizer–BioNTech beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat, arbeitete vor kurzem heraus, dass die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulassungsdokumenten von EMA und Europäischer Kommission (siehe u.a. auf der Website von medicinal human register) nicht zur Prävention der Infektion mit dem Virus SARS-COV-2 entwickelt und zugelassen wurden, sondern allein als Prävention eines schwereren Verlaufs der durch eine Infektion ausgelösten Krankheit COVID-19 wirken sollen und auch allein dafür bedingt zugelassen wurden. Aus den offiziellen Zulassungsdokumenten geht hervor, dass diese Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen können, weil die damit behandelten Personen sich infizieren und damit infektiös sein können. Die Praxis beweist darüberhinaus, dass sich bereits vollständig „Geimpfte" mit dem Virus infizieren und sogar eine gleich hohe Viruslast wie „Ungeimpfte" haben (siehe zuletzt u.a. CDC). Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang" - abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit - auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant! Gerade als im Unternehmensrecht beratende Rechtsanwältin empfehle ich jedem Arbeitgeber eindringlich von einem COVID-19-Impfdruck/Impfzwang Abstand zu halten, denn die weitreichenden damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen sind den Meisten offensichtlich gar nicht bewusst." Auch ein Berufsverband tut womöglich gut daran, sich von Vorgehensweisen zu distanzieren, die unter Umständen haftungsrechtliche Relevanz erlangen können, selbst wenn diese von Regierungen ausgehen. Über eine solch folgenreiche Frage sollte die Mitgliederversammlung als höchste Instanz unseres Verbandes entscheiden.

Es wird hiermit beantragt, dass eine ausserordentliche Mitgliederversammlung, auch zur Herstellung einer endgültigen Sichtbarkeit und Klarheit, ob sich einzelne Mitglieder und durch den Impfstatus definierte Mitgliedergruppen durch den Verband weiterhin vertreten fühlen dürfen, folgende grundsätzliche Fragen
einzeln
klärt und über ihre Annahme, Ablehnung oder Modifizierung entscheidet:

A) Bekräftigung von grundlegenden Rechtsnormen, auch für die Mitglieder des Verbandes:

  1. Es gelten uneingeschränkt die (durch die Politik seit 18 Monaten in Bedrängnis gebrachten) Grundrechte, insbesondere I Menschenwürde, II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, III Gleichheit vor dem Gesetzt, V Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst, VIII Versammlungsfreiheit, X Fernmeldegeheimnis, XI Freizügigkeit/ Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet, XII Berufsausübungsfreiheit, XIII Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Grundrechte sind iDeutschland grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar." Es handelt sich um Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat 5. Diese Rechte können dem Individuum weder durch politisches Handeln noch durch einen Mehrheitsentscheid genommen werden: Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden."
  2. Die Bestrebungen der Politik, insbesondere die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 verbürgte „Gleichheit vor dem Gesetz" mit juristischen Winkelzügen auszuhebeln  sowie eine Zweiteilung der Gesellschaft herbeizuführen, in denen „Geimpften" ihre Grundrechte als „Privilegien" zugestanden und „Ungeimpften" diese Grundrechte durch die Staatsgewalt widerrechtlich genommen werden, sind ein Unding und für den TKV BW untragbar und nicht hinnehmbar.
  3. Allen Versuchen der Politik, jedweden Menschen und damit auch unseren Mitgliedern - unter welchem Vorwand auch immer oder gar durch in Gesetz gegossenes mutmassliches Unrecht (allein gegen das Infektionsschutzgesetz sind mehr als 65 Klagen anhängig) - diese Grundrechte zu nehmen, tritt der TKV BW entschieden entgegen und stellt sich schützend vor seine Mitglieder.

B) Der TKV BW setzt sich als berufliche Standesvertretung der Tonkünstler für alle seine Mitglieder ein:

  1. Der TKV BW versteht sich als berufliche Standes-Vertretung nicht nur derjenigen Tonkünstler-Mitglieder, die in der laufenden Krise vor allem um ihre Gesundheit besorgt sind, sondern auch derjenigen, die ihre wirtschaftliche Existenz durch die verhängten Corona-Massnahmen bedroht sehen, sowie derjenigen, die angesichts einer einseitig ausgerichteten und autoritäre Strukturen schaffenden Politik um den Fortbestand des demokratischen Rechtsstaates fürchten. Er lehnt jede Art von Diskriminierung ab, sei es auf der einen Seite als „Coronazis" und „Schlafschafe", sei es auf der anderen Seite als „Corona-Leugner", „Verschwörungstheoretiker", „unsolidarischer Impfverweigerer" u.ä. und setzt sich als berufliche Standesvertretung der Tonkünstler für alle seine Mitglieder ein.
  2. Der TKV BW setzt sich für eine unverzügliche Aufhebung aller grundrechtswidrigen staatlichen Repressions-Massnahmen ein. Insbesondere lehnt er ab, dass 1.) Tonkünstler, sei es als Musiklehrer, sei es als ausübende Künstler, weiterhin durch lockdown-bedingte Berufsverbote darin gehindert werden, ihre finanzielle Existenz durch eigene Arbeit selbst sichern zu können, und dass 2.) Tonkünstler, die ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen und von ihrem persönlichen Recht auf eine freie Impfentscheidung Gebrauch machen, staatlichen Diskriminierungen ausgesetzt werden, die es ihnen erschweren oder gar unmöglich machen, ihren Musikberufen weiter nachkommen zu können.

C) Der TKV BW setzt sich mit anderen Berufsverbänden von durch die Politik schwer betroffenen/geschädigten Branchen in Kontakt und informellem Austausch, um Möglichkeiten auszuloten, durch gemeinsames Vorgehen bessere Rahmenbedingungen dafür herbeizuführen, das Sichern der wirtschaftlichen Existenz der Mitglieder durch - von entwürdigenden staatlichen Almosen unabhängiges - eigenes Arbeiten besser durchsetzen zu können.

D) Der TKV arbeitet mit Priorität daran, gegenüber der Politik sicherzustellen, dass das wirtschaftliche und physische Überleben seiner Mitglieder, unabhängig von ihrem Impfstatus, durch eigene berufliche Tätigkeit sichergestellt werden kann, und nicht nur durch ein im Kern unwürdiges - und zudem hinsichtlich (analog dem „chinesischen Beispiel") zukünftig möglicher Bedingungen des „Wohlverhaltens" missbrauchsanfälliges - Bittstellen um Almosenzahlungen aus (inzwischen sogar zum Teil zurückzuzahlenden) sogenannten Förderungen und „Hilfsprogrammen".

E) Der TKV BW fordert Aufklärung und ggf. Aufarbeitung der durch die Politik unternommenen und unsere Mitglieder massiv, teilweise existenziell schädigenden, mutmaßlich rechtlich relevanten Eigenmächtigkeiten:

Nachdem - durch die aufdeckende Arbeit renommierter Wissenschaftler, und mehr und mehr auch durch Enthüllungen großer Leitmedien wie Welt, RND, Tagesspiegel, Bild, Stern, Spiegel und Focus - die Politik

a) in den - ihre drastischen Grundrechtsverletzungen vermeintlich rechtfertigenden - Grundbehauptungen zur „Corona-Pandemie" der grobdreisten Lüge oder zumindest der fehlenden Korrektur überführt worden ist:


b) in ihrer Handlungsstrategie aufgeflogen ist, dass sie sich in ihrem politischen Verhalten während der „Corona-Pandemie" unlauterer, künstlicher und grundrechtsgefährdender Panikmache zur Durchsetzung ihrer Ziele bedient hat (Zitat „Wenn sie [Kinder] dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann"). 

fordert der TKV BW für den Fall von durch Bundesregierung, Landes-Regierungen und anderen staatlichen Organen begangenen erwiesenen Unregelmäßigkeiten eine Aufklärung dieser Vorgänge in Politik, Jurisdiktion, Wirtschaft und Medien durch einen UntersuchungsausschussLaut dem Nürnberger Kodex dürfen Menschen nie wieder zu medizinischen Behandlungen gezwungen oder genötigt werden


In dieser für viele Menschen existenziellen Krise, die durch das Handeln der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie durch Beschlussfassungen eines vom Gesetz nicht vorgesehenen (und dann durch die „Bundesnotbremse" zeitweise zugunsten der Regierung wieder entmachteten) Gremiums 6 ausgelöst wurde, tut ein Berufs-Verband gut daran, das Stimmungsbild der Mitglieder korrekt zu erfassen und seine Positionierungen und Handlungen gegenüber den Regierungsaktivitäten danach auszurichten. Hierbei stehen, wie schon im Februar, auch diesmal strukturell grundsätzlich folgende Ausrichtungs-Möglichkeiten gegenüber der Regierungspolitik zur Verfügung:

  • a) Obrigkeitsstaatlicher Gehorsam, unter bewusster Inkaufnahme der vielfachen Folgen,
  • b) Passiver Widerstand  d.h. entgegen den explizit geäußerten Wünschen der Regierung ein juristisches Ausloten von „Lücken in Verordnungen" und „extensives Nutzen vorhandener Ausnahmen" im Dienste der Mitglieder, 
  • c) Aktiver Widerstand durch klare Positionierung und rechtliches Vorgehen gegen die Regierungsmassnahmen.

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung könnte auf der Meta-Ebene vor den o.g. Entscheidungen
  1. entweder beschliessen, dass das Mehrheitsvotum umgesetzt wird, 
  2. oder sie könnte nach multilateralen Lösungen suchen, die verschiedene Positionierungen und Bedürfnisse der Mitglieder gleichermassen einbeziehen und umsetzen.

Die Weiterleitung des vorliegendes Antrags auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung zum Thema „Positionierung des TKV Baden-Württemberg gegenüber einer partiellen Mitglieder-Diskriminierung durch die Regierung" an die Mitglieder wird hiermit beantragt. Diese können ihr Votum zu diesem Antrag am besten per eMail sowohl an die Geschäftsstelle des TKV BW als auch an info@culture21.de zum Ausdruck bringen. Angesichts des trotz der aktuellen Lockerungsphase wachsenden Verzweiflungspotentials vieler Kolleginnen und Kollegen wird freundlich um ihre zeitnahe und engagierte Mitarbeit in dieser für viele Mitglieder existenziellen Überlebens-Angelegenheit gebeten.

Ihrer geschätzten Antwort sehe ich bis zum 15.9.2021 gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Fussnoten:

  1. Ein Preprint des US National Institute of Health zur Wirkung der Lipid-Nanopartikel präsentiert Beweise dafür, dass die in vielen präklinischen Studien verwendeten LNPs bei Mäusen stark entzündlich wirken. Die intradermale Injektion dieser LNP führte zu schnellen und robusten Entzündungsreaktionen, die durch eine massive Infiltration von Neutrophilen, die Aktivierung verschiedener Entzündungswege und die Produktion verschiedener entzündlicher Zytokine und Chemokine gekennzeichnet waren. Die gleiche Dosis von LNP, die intranasal verabreicht wurde, führte zu ähnlichen Entzündungsreaktionen in der Lunge und hatte eine hohe Sterblichkeitsrate zur Folge.
  2. Der Bundesverband Deutscher Pathologen drängt auf mehr Obduktionen von Geimpften. Nur so könnten Zusammenhänge zwischen Todesfällen und Impfungen ausgeschlossen oder nachgewiesen werden, sagt Johannes Friemann, der Leiter der Arbeitsgruppe Obduktion in dem Verband. Der Chef-Pathologe der Uni Heidelberg, Peter Schirmacher, kam nach der Obduktion von Menschen, die binnen zwei Wochen nach der Impfung gestorben sind, zu dem Schluss, dass 30 bis 40 % an der Impfung starben.  https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Heidelberger-Chef-Pathologe-fordert-mehr-Obduktionen-von-Geimpften-421725.html
  3. Ein gut recherchierter Artikel aus Österreich stellt anhand belastbarer Daten aus verschiedenen Ländern heraus, dass es keine Unterschiede mehr gibt bei durch positiven Test ermittelte Infektionen, Hospitalisierungen und Todesfällen bei Geimpften und Ungeimpften." https://tkp.at/2021/08/15/das-impfstoff-desaster/ Darin wird auch ein Zitat von Public Health England im PHE Technical Briefiing 20 aufgeführt, welches offiziell feststellt, dass Geimpfte und Ungeimpfte gleich ansteckend sind: PCR-Zyklusschwellenwerte (Ct) aus routinemäßig durchgeführten Tests in England zeigen, dass die Ct-Werte [und folglich die Viruslast] bei ungeimpften und geimpften Personen ähnlich sind."
  4. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hält inzwischen einen Laborursprung des Corona-Virus für möglich: https://www.rnd.de/politik/who-erster-corona-patient-koennte-sich-doch-in-wuhan-labor-infiziert-haben-QHHKOJBFYRCQ7HK3JUA4HHOF2Q.html
  5. Zitat https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland: „Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konstitutive Festlegung sind die Grundrechte also nicht nur bloße Staatszielbestimmungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner rechtsprechenden Instanz zu ihrer Wahrnehmung und die Gesetzgebungvollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an sie gebunden. Daraus leitet sich der Grundsatz ab, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind."
  6. Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder

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