Liebe Freunde des Neckar-Musikfestivals,
vielen Dank für Ihre zahlreichen freundlichen Rückmeldungen zur Frage der korrekten Darstellung unserer Newsletter!
Unsere Auswertung hat ergeben, dass die meisten Probleme im Hinblick auf eine korrekte Darstellung der Texte und Bilder bei Windows 7 oder Vista entstanden und meist bei Aktivierung des Java-Skripts verschwanden. Zusätzlich hängt es davon ob, welches Mailprogramm (z.B. Thunderbird) oder welche Online-Plattform (z.B. web oder gmx) genutzt wird. Bei Mac-Nutzern werden die Newsletter offenbar korrekt angezeigt.
Um eine pragmatische Lösung hierfür zu finden werden wir unsere Erinnerungen im Probelauf eine Zeitlang als kurzen NUR TEXT samt angehängtem PDF mit allen Detailinfos über Programm, Künstlerbiographien, Künstlerfoto sowie unsere Partner und Förderer verschicken. Das bisher einleitende Plakat finden Sie im anliegenden PDF auf Seite 2. Nach etwa einem Monat werden wir Sie einladen, die beiden Varianten vergleichend zu bewerten. Freuen Sie sich dann schon aufs nächste Gewinnspiel!
Hier sind die 10 GEWINNER der aktuellen Verlosung:
Dr. Charlotte Michel
Gerhard Allmendinger
Susanna Werger
Margot Wilhelm
Rolf Funke
Iring Bender
Adelheid Weiss
Dr. Elisabeth Spitzbart
Dr. Vera Sommer
Bernhard Gropper
Bitte bringen Sie als Gewinner/in zur Einlösung Ihrer zwei Freikarten diese Mail und ein Ausweisdokument an die Abendkasse mit. Sie können für Ihr gewünschtes Konzert auch per eMail unter info@neckarfestival.de reservieren. Die Einlösung ist an folgenden Konzertorten möglich:
• Dallau Schloss
• Edingen-Neckarhausen Schloss
• Gundelsheim Schloss Horneck
• Heidelberg Freie Musikschule
• Neckarwestheim Schloß Liebenstein
• Sinsheim Burg Steinsberg
• Stuttgart Humanistisches Zentrum
• Tübingen Pfleghofsaal der Universität
ERINNERUNG:
Am Mittwoch, den 20 Mai 2015 sind im Humanistischen Zentrum Stuttgart, Mörikestr. 14, um 19:00 Uhr von Alexander Skrjabin die Sonaten Nr. 2, 4, 5 und 9 sowie Werke von Martin Münch zu hören. Das Konzert wird organisiert von „piano international eV" in Kooperation mit den Humanisten Baden-Württemberg KdöR. Der Eintritt beträgt Sonderpreis 6 Euro. Mit PianoCard sowie Mitglieder der Humanisten Baden-Württemberg frei.
Online-Vorverkauf
Bestellen Sie einfach, sicher und bequem
Karten auf www.neckar-musikfestival.de
oder über RESERVIX
Direct-Link:
http://www.reservix.de/off/login_check.php?id=c6ec16e8cf3cd5077514ebef590a1f763d4616b372ef8900411779bf6bedf213&vID=13106
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Stuttgart.
Mit besten musikalischen Grüßen
Martin Münch
Komponist und Pianist
Festivalleiter Neckar-Musikfestival
www.neckar-musikfestival.de
www.martin-muench.de
Posts mit dem Label 2015 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label 2015 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Dienstag, 19. Mai 2015
Samstag, 28. März 2015
Literatur-Rezension zu Houellebecq "Unterwerfung"
Zum Anfang 2015 - zeitgleich mit dem ersten Tag der Attentate auf Charlie Hebdo - erschienenen Roman „Unterwerfung" von Michel Houellebecq verfasste der französische Intellektuelle Jérôme Alexandre eine aufschlussreiche Rezension, auf die wir mit freundlicher Genehmigung des Autors im französischen Original verweisen. Alexandre bespricht den Roman sowohl im Vergleich zu aktueller französischer Gegenwartsliteratur als auch im Hinblick auf seine Einordnung in Bezug auf die Tradition der westlichen Auseinandersetzung mit dem Orient. Diese hat nach Voltaires beissender Mohammed-Kritik im 18. Jahrhundert mit den romantischen Schwärmereien von Lessing und Goethe im 19. Jahrhundert eine Volte weg von der rationalen Auseinandersetzung hin zum mystisch-gefühligen Eintauchen erfahren. Alexandre zeigt unter anderem auf, inwiefern Houellebecqs Roman als Wiederanknüpfen an beiden Traditionen gelesen werden kann. Dabei wagt Alexandre in seiner Rezension auch eine eine Bezugsetzung zu säkularen Grundanliegen und eine Einordnung der Neuerscheinung in Houellebecqs gesamten Werkkatalog:
CD-Rezension "Flemish Rhapsodies"
Die Liste zu recht vergessener Musik ist gewiss recht lang (auch wenn niemand sich so recht getrauen mag, diese auch tatsächlich zu veröffentlichen, wozu auch?). Man begegnet ihr zumindest im Kontext klassischer Konzert ja doch eher selten. Die gegenteilige und sich ständig erweiternde Liste zu Unrecht vergessener Musik sorgt allerdings immer wieder für Überraschungen, die zugleich angenehm als auch unangenehm sind. Unangenehm, da mancher sich fragt, wie es dazu kommen konnte, dass mitunter grossartige Musik den Weg in den klassischen Konzertbetrieb nicht geschafft hat, und angenehm wiederum, da es ein immer wieder eindrückliches Erlebnis ist, Musik kennenzulernen, die, gleichwohl von hartnäckig vergessenen Namen, auf wunderbare Weise lebt, von solider Handwerklichkeit ebenso zeugt wie von manchmal verblüffender Expressivität. Im konkreten Fall handelt es sich um die CD „Flemish Rhapsodies" DICD 920101, die Werke vorwiegend der frühen 30er Jahre aus Belgien von Brusselmans, Schoemaker, De Jong, Absil, Roussel und De Bock präsentiert. Alexander Rahbari führt den Taktstock beim BRTN Philharmonic Orchestra Brüssel, das unter seiner Leitung auf gewohnt energische und zupackende Weise musiziert. Die Stücke selbst sind, jedes auf seine Weise, eine Entdeckung und lohnen den Blick über den bekannten Tellerrand Roussel'scher Klangwelten hinaus unbedingt. Man mag dem einen oder anderen Stück vorwerfen, dass es in den Passagen der Höhepunkte oder der maximalen Verinnerlichung manchmal etwas zu volkstümlich wird - die überwiegenden Teile sind von expressiver Kraft und Virtuosität, kreativem Erfindungsreichtum, großer Frische und souverän gehandhabter, farbiger Instrumentation. Prädikat: Hörenswert, eine Energiepastille.
Architekturkritik in der Höhle des Löwen
Wenn das Deutsche Architektenblatt im Untertitel zu einem Artikel von Tobias Nöfer feststellt "Das Dogma der ‚Zeitgenossenschaft' führt zu einem ständigen Neuheitenzwang. Aber Häuser sollen 100 Jahre lang gefallen, statt zehn Tage lang modisch aktuell und danach ein Ärgernis zu sein", dann kommt das schon fast so etwas wie einer kleinen Revolution gleich. Von der in Fragen der militanten Ablehnung historisierenden Bauens quasi gleichgeschalteten Architektenschaft wurde bislang jeder, der sich auch nur millimeterweise von den stahlhart verteidigten Dogmen der zeitgenössischen Architektursprache entfernte, entweder, im Falle eines Architekten, als mit dem kompletten Programm zu bekämpfender Ketzer, oder, im Falle eines von der akkumulierten Bausünden-Architektur betroffener und geschädigter Normalbürgers, als dumpfer Stammtisch-Simpel und damit schlicht für unzuständig erklärt. Eine Schwalbe macht allerdings noch keinen Sommer, wir bleiben skeptisch, und es bleibt abzuwarten, wie die Architektenzunft auf diese Fundamentalkritik reagieren wird, die einige der bisher eisern durchgefochtenen Betonwahrheiten zumindest sachte infrage stellt. Der Artikel kann unter http://dabonline.de/2014/12/22/dogmenwechsel-gut-statt-neu-zeitgenossenschaft-moderne-avantgarde-tradition-stil-neu-tobias-noefer/ gelesen werden; den Initiativen der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden http://www.neumarkt-dresden.de verdanken wir wiederum wichtige Impulse zu einem wiedererwachenden ästhetischen Bewusstsein in der Architektur.
Musik - betriebener Zerfall einer Kulturform
Nur hartgesottene Optimisten unter den Liebhabern klassischer Musik nehmen die offenkundigen Zerfallserscheinungen dieser wunderbaren Kulturform, die einstmals wie kaum eine andere für eine differenzierte und wirkmächtige Selbstvergewisserung der zivilisierten abendländischen Gesellschaft stand, noch nicht zur Kenntnis. Zu diesem Umstand trägt das Faktum bei, dass die klassische Musik in bestimmten Reservaten (berühmte Namen, Laienmusik, Kirchenmusik u.a.) zumindest bislang noch vergleichsweise unbeschädigt überlebt hat. Die französische Pianistin, Sängerin und Musikwissenschaftlerin Sylvie Nicephor, die auch regelmässig beim Neckar-Musikfestival zu Gast ist, hat einen (französischsprachigen) lesenswerten Aufsatz mit einigen Kernthesen verfasst, die durchaus auch in zusätzlich vergleichender Gegenüberstellung zur kurz vor der Jahrtausendwende erschienenen Analyse von Norman Lebrecht „Wer hat die klassische Musik getötet?" (1998, http://www.casadellibro.com/libro--quien-mato-a-la-musica-clasica-/9788448303907/626194) analysiert werden können. Bitte lesen Sie die kurze Untersuchung von Sylvie Nicephor unter http://www.martin-muench.blogspot.de/2015/01/la-musique-classique-questions-de-survie.html.
Freitag, 27. März 2015
SATZUNG Förderverein Neckar-Musikfestival
Die Satzung des Fördervereins Neckar-Musikfestival
„Freunde des Neckar-Musikfestivals"
in der aktuell gültigen Version 2015
Förderverein
Neckar-Musikfestival eV
„Freunde
des Neckar-Musikfestivals“
1 Name, Sitz,
Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen "Förderverein Neckar-Musikfestival e.V - Freunde des Neckar-Musikfestivals“ und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg eingetragen.
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in
Heidelberg.
1.3 Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
2 Zweck, Aufgaben,
Gemeinnützigkeit
2.1
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung.
2.2.
Der Förderverein Neckar-Musikfestival hat die Aufgabe,
die im Neckar-Musikfestival und im künstlerischen Schaffen seines
Gründers Martin Münch manifestierten Ideale und kulturellen Zwecke
zu pflegen und fortzuentwickeln.
2.3
Zur Verwirklichung dieser Ideale und Kulturaufgaben tritt der
Förderverein Neckar-Musikfestival ein für:
a) eine dem Menschen zugewandte, anspruchsvolle und aus dem Geist der Tradition in die heutige Zeit hinein weiterentwickelte Ästhetik in der Musik und in allen Kunstsparten,
b) den internationalen Austauschgedanken bei der Verwirklichung künstlerischer Projekte,
c) die Erschließung und Vermittlung anspruchsvoller Kulturereignisse für Kulturinteressierte wie auch für ein bildungsferneres und finanzschwaches Publikum,
d) den dezidierten Vorrang von künstlerischen Inhalten vor Markenwahn oder prominenten Namen,
e) die Förderung von Werken und Veranstaltungsformen, die einen Brückenschlag leisten von der Hochkultur mit ihren im Geist einer weiterentwickelten Tradition geschaffenen Werken - wie etwa dem künstlerischen Schaffen des Festivalgründers Martin Münch - hin zum einschließenden Verständnis für die Bedürfnisse und Ausgangspunkte der Rezipienten der heutigen Zeit, unabhängig von Geschlecht, Bildung, sozialen Gruppen, Schichten und Klassen.
f) politische Rahmenbedingungen, die die hierzu unabdingbare Freiheit von Kunst garantieren wie der säkulare Rechtsstaat oder das gegenseitige Gewähren und Einfordern von weltanschaulicher Toleranz.
a) eine dem Menschen zugewandte, anspruchsvolle und aus dem Geist der Tradition in die heutige Zeit hinein weiterentwickelte Ästhetik in der Musik und in allen Kunstsparten,
b) den internationalen Austauschgedanken bei der Verwirklichung künstlerischer Projekte,
c) die Erschließung und Vermittlung anspruchsvoller Kulturereignisse für Kulturinteressierte wie auch für ein bildungsferneres und finanzschwaches Publikum,
d) den dezidierten Vorrang von künstlerischen Inhalten vor Markenwahn oder prominenten Namen,
e) die Förderung von Werken und Veranstaltungsformen, die einen Brückenschlag leisten von der Hochkultur mit ihren im Geist einer weiterentwickelten Tradition geschaffenen Werken - wie etwa dem künstlerischen Schaffen des Festivalgründers Martin Münch - hin zum einschließenden Verständnis für die Bedürfnisse und Ausgangspunkte der Rezipienten der heutigen Zeit, unabhängig von Geschlecht, Bildung, sozialen Gruppen, Schichten und Klassen.
f) politische Rahmenbedingungen, die die hierzu unabdingbare Freiheit von Kunst garantieren wie der säkulare Rechtsstaat oder das gegenseitige Gewähren und Einfordern von weltanschaulicher Toleranz.
2.4
Weitere Zwecke des Vereins sind dementsprechend a) die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens und b) die Förderung der
Kulturerziehung und Volksbildung.
2.5.
Der Förderverein
Neckar-Musikfestival e.V
ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.
2.6
Mittel
zum Erreichen dieser Zwecke ist die nachhaltige Unterstützung des
Neckar-Musikfestivals mit dem Streben, dieses Festival mit
Veranstaltungen in den schönsten Schlössern, Städten und Burgen
der Neckarregion auf Dauer zu etablieren und verankern. Das von dem
Komponisten und Pianisten Martin Münch gegründete und von der
gemeinnützigen Gesellschaft piano
international eV durchgeführte
Neckar-Musikfestival bietet eine geeignete Plattform zur
Verwirklichung der unter 2.3 und 2.4 genannten kulturellen Zwecke,
Aufgaben und Ideale.
Das Neckar-Musikfestival ist eine
Veranstaltung von piano international eV Heidelberg, Das kulturelle
Anliegen des säkular ausgerichteten Festivals, mit qualitativ
hochwertigen, gut besuchten und für alle beteiligten
Mitveranstaltungspartner ebenfalls erfolgreichen Veranstaltungen im
Bereich klassische Musik, Salonmusik, Chanson, Jazz und Musik der
heutigen Zeit den Menschen und Besuchern des Neckartals das Klavier
in seiner internationalen Dimension und völkerverständigenden
Bedeutung zu präsentieren, wird - in Einklang mit der Satzung der
veranstaltenden Vereinigung „piano international eV“ - erreicht
durch die Verwirklichung des Austauschgedankens mit Künstlerinnen
und Künstlern vor allem aus dem Ausland. Gleichzeitig werden in
Aufführungen und anderen Vermittlungsformen die Werke
vorangegangener Epochen, vor allem der musikalischen Romantik, und
der heutigen Zeit den Werken des Festivalgründers und der
internationalen kompositorischen Austauschpartner gegenübergestellt.
Das Festival besteht aus einem
Festivalprogramm, einem Rahmenprogramm und Partnerkonzerten.
Das Festivalprogramm bietet dem
Publikum nach Möglichkeit folgende Veranstaltungsreihen:
Internationale Klavierwoche
Neckargemünd, Concertino Weinsberg, Festliche Schloßkonzerte in den
schönsten Schlössern des Neckartales - Internationale
Meister-Interpreten spielen Höhepunkte der romantischen Musik - und
Salonmusik-Festival Bad Wimpfen.
Für mögliche, eigene
Zusatzveranstaltungen oder
-aktivitäten des Fördervereins Neckar-Musikfestival eV gilt, daß sie ebenfalls eine an den unter 2.3 genannten Idealen orientierte gegenüberstellende Auseinandersetzung mit Musik und Kultur der wichtigen kulturgeschichtlichen Epochen Barock, Klassik, Romantik, Jahrhundertwende, Impressionismus, Expressionismus und des aktuellen 21. Jahrhunderts unter Einbeziehung der musikalischen und kulturellen Schöpfungen des Festivalgründers leisten.
-aktivitäten des Fördervereins Neckar-Musikfestival eV gilt, daß sie ebenfalls eine an den unter 2.3 genannten Idealen orientierte gegenüberstellende Auseinandersetzung mit Musik und Kultur der wichtigen kulturgeschichtlichen Epochen Barock, Klassik, Romantik, Jahrhundertwende, Impressionismus, Expressionismus und des aktuellen 21. Jahrhunderts unter Einbeziehung der musikalischen und kulturellen Schöpfungen des Festivalgründers leisten.
2.7.
Tätigkeiten zum Verwirklichen der Satzungszwecke sind daher die
personelle, logistische und finanzielle Unterstützung der
kulturellen, völkerverständigenden und volksbildenden Aktivitäten
des Neckar-Musikfestivals bei Veranstaltungen, Klavierfestivals,
Symposien, Kongressen, und dem Wirken in die Öffentlichkeit durch
Vorträge, Einführungen, Kurse, Klavierwochen, Einzelkonzerte,
Festivals, Ausstellungen, Schriftenreihen, Förderung des
internationalen künstlerischen Nachwuchses durch Veranstaltungen,
Forschung, Einrichtung von Kulturstätten, nationale und
internationale Kontakte zu Verbänden und Institutionen mit ähnlicher
Zielsetzung und einem regen künstlerischen Austausch mit dem
Ausland, internationale Austauschkonzerte, allgemeiner gegenseitiger
Kulturaustausch und entsprechende Aktivitäten.
2.8 Der Verein ist selbstlos tätig,
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.9 Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.10
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des
bisherigen Vereinszwecks fällt das Vermögen an piano international
eV, falls dieser Verein nicht mehr existiert, an die Stadt
Heidelberg. Der Empfänger hat das Vermögen unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke auf kulturellem Gebiet im
Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.
3 Mitgliedschaft
3.1
Mitglied werden kann jede natürliche Person, die das 7. Lebensjahr
vollendet hat, sowie juristische Personen, Firmen und Verbände aus
der gesamten EU. Bei letzteren steht das Mitgliedsrecht jedoch nur
einer Person zur Ausübung zu (Vorstand, Geschäftsführer).
3.2
Der Vorstand bestimmt über die Aufnahme nach freiem Ermessen, er
erlässt eine Gebührenordnung. Er kann Personen, die sich besondere
Verdienste um den Verein oder seine in 2.3/ 2.4 genannten Ziele
erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
3.3 Voraussetzung für den Erwerb der
Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Bei beschränkt
Geschäftsfähigen ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu
unterzeichnen. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der
Mitgliedsbeiträge.
3.4 Alle Mitglieder haben die
Interessen des Vereins zu fördern und während der Dauer der
Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die
Mitgliederversammlung festlegt.
3.5
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden.
Diese beschließt die Mitgliederversammlung einstimmig auf Vorschlag
des Vorstandes.
3.6
Alle ordentlichen Mitglieder haben Sitz und Stimme in der
Mitgliederversammlung. Daneben ist auch eine außerordentliche
Mitgliedschaft (Austausch-Künstler etc.) möglich.
Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht, lediglich
Vorschlagsrecht und entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag,
dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Näheres regelt die
Mitglieds- und Gebührenordnung.
3.7
Alle Mitglieder haben das Recht, die Veranstaltungen des
Neckar-Musikfestivals und von piano
international sowie von
assoziierten Partnerverbänden bei ermäßigtem oder freiem Eintritt
zu besuchen. Das Nähere bestimmt der Vorstand bzw. die Gebühren-
und Verbandsordnung.
3.8
Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil oder sonstige Zuwendungen.
Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt werden. Künstlerhonorare in üblicher Höhe,
insbesondere für Interpretation, Komposition, Regie und Intendanz
sowie Forschungsstipendien fallen nicht unter diese Zuwendungen.
4 Ende der
Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft endet mit Tod,
Ausschluss aus wichtigem Grund oder freiwilligem Austritt.
4.2
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist die Erklärung
auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Der Austritt kann
nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten ist dabei einzuhalten.
5 Organisation
5.1
Der Förderverein
Neckar-Musikfestival mit
Sitz in Heidelberg ist zugleich der Dachverband aller Ortsverbände
des Fördervereins
Neckar-Musikfestival. Er
erlässt eine verbindliche Verbandsordnung, die unter anderem die
Regelung von Doppelmitgliedschaften und Richtlinien für
Gebührenordnungen enthält. Mitglieder eines Ortsverbandes sind
immer auch Mitglieder des Fördervereins
Neckar-Musikfestival.
5.2
Der Dachverband kann
Delegiertenversammlungen einberufen, um die Interessen des Vereins zu
fördern. Diese bestehen aus den ersten und zweiten
Vorsitzenden des Dachverbandes und aller Ortsverbände.
6 Organe
Organe
sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Für besondere
Aufgaben können Beiräte eingerichtet werden.
7 Vorstand
7.1
Der Vorstand besteht aus insgesamt 5 Personen:
1. Vorsitzender, dessen Stellvertreter und die Vorstandsmitglieder für Finanzen, Schriftführung und Öffentlichkeitsarbeit.
1. Vorsitzender, dessen Stellvertreter und die Vorstandsmitglieder für Finanzen, Schriftführung und Öffentlichkeitsarbeit.
7.2 Vorstand im Sinne des §26 BGB ist
der erste Vorsitzende.
7.3
Der Vorstand leitet den Verein. Er beschließt in Sitzungen. Er ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend
sind. Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden. Eilige Vorstandsbeschlüsse können auch
schriftlich gefasst werden. Sie gelten als zustande gekommen, falls
kein Widerspruch innerhalb einer Woche (Poststempel) erfolgt.
7.4 Der Vorstand ist ehrenamtlich
tätig.
7.5
Der Vorstand wird für jeweils 4 Jahre von der Mitgliederversammlung
gewählt, gerechnet vom Tag der Wahl an. Wiederwahl ist zulässig.
Abwahl erfolgt nur durch Wahl eines neuen Vorstands. Falls nur ein
Vorstands-Gesamtwahlvorschlag eingebracht wird, führt dieser, wenn
er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, zur Wahl des neuen
Vorstands. Andernfalls muss die Wahl der Vorstandsmitglieder jeweils
einzeln erfolgen. Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung erlassen
und Mitarbeiter einstellen. Beschäftigte des Vereins (mit einer
Arbeitszeit ab einer halben Stelle) können nicht gleichzeitig dem
Vorstand angehören. Der Verein gewährt Aufwendungsersatz.
7.6
Die Kasse führt das Vorstandsmitglied Finanzen.
7.7
Der Vorstand scheidet, vorbehaltlich der Amtsniederlegung, erst dann
aus dem Amt aus, wenn der entsprechende Nachfolger gewählt ist. Der
neue Vorstand übernimmt das Amt spätestens 3 Monate nach der Wahl.
7.8
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der
verbleibende Vorstand berechtigt, für die restliche Amtsdauer
entweder a) einen Nachfolger zu wählen, oder b) eine
Mitgliederversammlung einzuberufen, oder c) eine Person im Vorstand
mit insgesamt zwei Ämtern zu betrauen (Ämterzusammenlegung).
7.9
Für die Führung des Protokolls von Vorstandssitzungen gilt 8.8
entsprechend.
8 Mitgliederversammlung
8.1
In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine
Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden. Für die Vollmacht ist Schriftform erforderlich. Sie ist dem
Vorstand vorher vorzulegen.
8.2 Die Mitgliederversammlung ist
ausschließlich zuständig für:
a) die Entgegennahme der Jahresberichte
b) Wahl und Entlastung des Vorstands
c) Satzungsänderungen
d) Beschlussfassungen über Angelegenheiten, die ihr der Vorstand überträgt mit Ausnahme der einem Beirat übertragenen.
e) Mitgliedsbeiträge und Umlagen gemäß Ziffern 3.4, 3.5 und 3.6.
a) die Entgegennahme der Jahresberichte
b) Wahl und Entlastung des Vorstands
c) Satzungsänderungen
d) Beschlussfassungen über Angelegenheiten, die ihr der Vorstand überträgt mit Ausnahme der einem Beirat übertragenen.
e) Mitgliedsbeiträge und Umlagen gemäß Ziffern 3.4, 3.5 und 3.6.
8.3
Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal pro Jahr einberufen
werden. Sie wird vom Vorstand
unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung einberufen.
8.4
Jedes Mitglied kann schriftlich bis spätestens eine Woche vor einer
Mitgliederversammlung Anträge zu den bestehenden
Tagesordnungspunkten stellen. Ein Mitglied hat in der
Mitgliederversammlung kein Stimmrecht, wenn seine eigenen
Angelegenheiten berührt werden (Befangenheit).
8.5
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand
einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder ein
Viertel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich
beantragt. Im Übrigen gelten die Ziffern 8.3 und 8.4.
8.6
Satzungsmäßig berufene Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht
auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig. Die Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
Vorsitzende.
8.7
Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der Mehrheit von 3/4 der
abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Auflösung des Vereins oder
Abänderung des Paragraph 2 der Satzung ist eine Mehrheit von 9/10
der abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung von piano
international eV und der Delegiertenversammlung erforderlich.
8.8 Der Schriftführer erstellt ein
Sitzungsprotokoll oder ernennt einen Protokollführer. Die
Niederschrift wird vom Vorsitzenden gegengezeichnet.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Erweist sich eine Bestimmung der
Satzung als unwirksam, bleiben die anderen Regelungen davon
unberührt.
9.2 Bei Auflösung des Vereins sind
der Vorsitzende, der Vorsitzende von piano international eV und eine
von der Delegiertenversammlung bestellte Person Liquidator.
9.3
Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an
piano international eV oder die Stadt Heidelberg nach Maßgabe der
Ziffer 2.10.
Heidelberg,
den 28. Januar 2007
Mittwoch, 29. Oktober 2014
Das Neckar-Musikfestival 2015 "Russische Trilogie"
Das seit 2005 bestehende Neckar-Musikfestival bietet auch 2015 wieder hochkarätige und international besetzte Konzerte in erlebenswerten Städten, Burgen und Schlössern im schönen Neckartal. Der Kernbereich des Festivals mit jährlich 50 Konzerten in 10 Städten erstreckt sich von Stuttgart über Heilbronn und Heidelberg bis zur Neckarmündung. Einzelne Konzerte finden auch im Bereich des oberen Neckars (Regionen Göppingen und Villingen-Schwenningen) statt.
Brillante und preisgekrönte Solisten präsentieren profilierte Programme und bringen internationales Flair in touristisch anziehende Orte des Neckartals. Bekannte und weniger bekannte historische Stätten werden miteinander musikalisch verbunden. Ergänzend zu den Weltstar-Konzerten anderer Anbieter ist das Publikum bei moderaten Preisen zu einem regelmäßigen Konzertbesuch, den man sich bei einem Jahresabo „PianoCard“ für 50 Euro auch als junge Familie leisten kann, auf hohem internationalen Niveau eingeladen. In wunderbarem, wechselndem heimischen Ambiente haben Besucher zudem die Chance zu direkten Künstlerkontakten und sich daraus ergebendem regem kulturellen Austausch.
Unter der künstlerischen Leitung des Heidelberger Komponisten und Pianisten Martin Münch bildet das Anliegen, in einer mehr und mehr von Popmusik geprägten gesellschaftlichen Umgebung mit dem Neckar-Musikfestival die historische wie aktuelle klassische Musik wieder stärker ins kulturelle Interesse zu rücken, neue Podien für sie zu erschaffen und mit Leben zu erfüllen, einen Schwerpunkt der Aktivitäten.
Veranstalter des Neckar-Musikfestivals ist die gemeinnützig anerkannte Heidelberger Vereinigung "piano international - Gesellschaft für internationale Verständigung durch Klaviermusik eV" in Zusammenarbeit mit dem „Förderverein Neckar-Musikfestival eV“ und den Kulturämtern der meisten beteiligten Städte und Gemeinden. Weitere Kooperationspartner sind Museen, Galerien und andere lokale kulturelle Organisationen. Durch diese Vernetzung gelingt es, qualitätsvolle und markante musikalische Kulturereignisse zustande zu bringen, die von der Presse (Mannheimer Morgen, Rhein-Neckar-Zeitung, Heilbronner Stimme) regelmäßig positiv gewürdigt werden.
„Russische Trilogie“
Werke der drei großen russischen Jubilare des Jahres 1915 Alexander Skrjabin (100. Todestag), Alexander Glasunow (150. Geburtstag) und Peter Tschaikowsky (175. Geburtstag) in neuen Interpretationen und neuem Klanggewand
In den vergangenen 150 Jahren haben sich die Werke von Tschaikowsky im westlichen Konzertbetrieb gleichberechtigt neben Brahms und Wagner etabliert, Glasunow hingegen war zu Lebzeiten in Russland wie im Ausland berühmt und hochgeachtet, wurde nach seinem Tod im Westen jedoch fast vergessen. Skrjabin hat sich, insbesondere in Fachkreisen, als einer der wichtigsten musikalischen Wegbereiter der Moderne seit etwa 25 Jahren auch im Westen durchgesetzt, leidet aber rezeptionsgeschichtlich immer noch unter der - durch die CIA nach dem 2. Weltkrieg verordnete1 - Exklusivdurchsetzung einer auf der Schönberg-Schule basierenden Atonalität.
- Große Orchesterwerke der drei Komponisten sind in Versionen für Klavier zu vier Händen zu hören: so z.B. die 3. Symphonie von Alexander Skrjabin, die 4. Symphonie und das 2. Klavierkonzert von Alexander Glasunow und die 6. Symphonie von Peter Tschaikowsky
- Vor 100 Jahren, an Ostern 1915, verstarb der 1872 geborene, visionäre russische Komponist Alexander Skrjabin. Er hat mit seinen kühnen musikalischen Errungenschaften einen eigenständig faszinerenden Weg in die Moderne gewiesen, der sich auch heute noch - für viele Musiker und Hörer - wohltuend von dem des zu dogmatisch-autoritärer Hegemonie gelangten Arnold Schönberg absetzt. Von Alexander Skrjabin ist das gesamte Sonatenschaffen mit allen zehn Sonaten zu hören sowie ein repräsentativer Querschnitt aus den anderen von ihm verwendeten Gattungen Prélude, Poème, Mazurka, Etüde, Charakterstück und Symphonie bzw. symphonische Dichtung.
- Im kommenden Jahr begehen wir den 150. Geburtstag des bedeutenden russischen Komponisten Alexander Glasunow. Er ist der große Versöhner der russischen Musikgeschichte. Den Kulturkrieg zwischen den Komponisten des mächtigen Häufleins um seinen Lehrer Balakirew und den westlich orientierten Tonschöpfern um Tschaikowsky hat er beendet: beide wichtigen Schulen sahen ihn als ihren legitimen Fortsetzer an. Von ihm werden u.a. die große und ausladende 1. Klaviersonate b-moll erklingen, Präludium und Fuge in d-moll, kleinere Charakterstücke sowie die bereits genannten Orchesterwerke.
- Viele westliche Hörerinnen und Hörer kennen von der russischen Musik nur M. Mussorgsky mit seinen „Bildern einer Ausstellung“ und Peter Tschaikowsky, dessen 175. Geburtstag wir 2015 begehen. Tschaikowsky wurde durch T. W.. Adorno gewiss unrecht getan, als dieser schrieb, daß Tschaikowsky „selbst Verzweiflung noch mit Schlagermelodien portraitiert“. Die Brisanz der Spaltung zwischen einem erfolgreichen, nach aussen angepassten Leben und einer unlebbaren Homosexualität, die ihm einen Selbstmordbefehl zaristischer Adlaten einbrachte, also zwischen (Lebens-) Inhalt und Politik, soll in seiner Musik erfahrbar gemacht werden. Es erklingen seine Ballette, die 6. Symphonie und zahlreiche Charakterstücke.
- Gerade in der heutigen Zeit, in der zahlreiche gesellschaftlich maßgebende Akteure des Westens Russland häufig pauschalisierend dämonisieren, ist es für eine Grundmentalität der Friedenserhaltung besonders wichtig, diesen Tendenzen differenzierend entgegenzuwirken und die Leistungen dieser großen Kulturnation in zentralen Aspekten zu würdigen.
Die Konzerte der „Russischen Trilogie“ greifen all diese Themen auf und präsentieren sie in umfangreicher Weise teils komplett, teils in Gegenüberstellungen, teils in exemplarischen Einzelbeleuchtungen, teils im musikalisch-entwicklungsgeschichtlichen Kontext.
1 Ulrich Blomann, http://www.liquidmusicology.org/so-sind-wir.html und http://www.liquidmusicology.org/nicht-darueber-red.html
Das Projekt „Russische Trilogie“ 2015 besteht 42 Konzerten in folgenden Reihen:
- Romantische Schloßkonzerte, Schloß Horneck Gundelsheim, jeweils 19:30 Uhr
2 Konzerte März und September 2015 - Concertino Weinsberg, Klinikum am Weissenhof, jeweils 20 Uhr
5 Konzerte März bis Juni und Sept. bis Nov. 2015 - Klassik auf Schloß Liebenstein, Neckarwestheim Freitags jeweils 20 Uhr, Sonntags jeweils 17 Uhr
4 Konzerte März bis Juni und Sept. bis Nov. 2015 - Klassik im Alten Spital, Bad Wimpfen jeweils 20 Uhr
4 Konzerte März bis Juni und Sept. bis Nov. 2015 - Pianotage im Schloß, Wasserschloß Bad Rappenau, jeweils 19:30 Uhr
2 Konzerte November 2015 - Konzerte in Heidelberg, Augustinum jeweils 18 Uhr, Freie Musikschule jeweils 20 Uhr
9 Konzerte März bis Juni und Sept. bis Nov. 2015 - Klassik auf Burg Steinsberg, Sinsheim, jeweils 19:30 Uhr
2 Konzerte Mai und Sept. 2015 - Salonmusik-Festival, Bad Wimpfen, jeweils 20 Uhr
1 Konzert Mai 2015 - Kultur im Schloß, Elztal-Dallau, jeweils 19:30 Uhr
6 Konzerte März bis Juni und Sept. bis Nov. 2015 - Biographiekonzerte Rahmenprogramm und Partnerkonzerte, Stuttgart, Heilbronn, Bad Dürrheim u.a.
7 Konzerte März bis November 2015www.neckar-musikfestival.de
Freitag, 26. September 2014
AUS DER ALTEN UND DER NEUEN WELT
Mit Salonmusik über Atlantik und Pazifik …
Brückenschläge von Europa in die Neue Welt
Die schönsten Melodien aus Musical und Film (Hello Dolly, Casablanca, Sinatra u.a), Brasilianische Bossanovas, Tango Argentino
Dazu: Strauß, Lehar Millöcker, Lincke und die drei russischen Jubilare des Jahres 2015: Skrjabin, Glasunow und Tschaikowsky.
Die Musik der großen Kaffeehäuser, so scheint es, ist längst passé. In mancher Erinnerung erscheinen Bilder von prachtvollen Kronleuchtern, elegant gekleideten Menschen, Dichtern mit ihrem eigenen Telefonanschluss am Tisch, schmachtenden Geigenmelodien, glutäugigen Ungarinnen, dampfendem Mokka und dergleichen mehr. Ein Lebensstil, der untergegangen scheint mitsamt der ganzen Weltordnung des K.u.K, die ihn hervorbrachte.
Doch das Bedürfnis der Menschen nach Nostalgie, Schönheit und Lebensstil scheint im Wechsel mit dem Bedürfnis nach kraftvoller Erneuerung eine der großen Konstanten in der Kultur zu sein. Längst gibt in fast allen grösseren Städten nicht nur Cafés im alten Kaffeehausstil sondern auch Musiker und Ensembles, die diese emotionale, hochsensible und ausdrucksreiche Musikkultur wieder belebt und mit neuen Inhalten erfüllt haben. Eine Zeitlang konnten Liebhaber dieser Klänge Kaffeehaus- und Salonmusik vor allem auf Kongressen und privaten Festen wie in alten Zeiten als Hintergrundmusik genießen - selten jedoch öffentlich im Konzert oder beim festlichen Dinner.
Das Salonmusikkonzert präsentiert nun mit dem "Trio Con Brio" aus Heidelberg eines der prominentesten deutschen Ensembles mit dieser wunderbaren, farbenreichen und neu beleuchteten Musik zum Matinee-Konzert. Das Trio präsentiert in der Originalbesetzung Geige, Kontrabass und Klavier drei unterschiedliche Programme mit den Höhepunkten aus alledem, was Salon- und Kaffeehausmusik zu bieten haben. Mit dabei in diesem Jahr sind Stücke der drei grossen russischen Jubilare Alexander Skrjabin (100. Todestag), Alexander Glasunow (150. Geburtstag) und Peter Tschaikowsky (175. Geburtstag). Das Konzert ist dadurch Teil des Neckar-Musikfestivals, das in diesem Jahr unter dem Motto „Russische Trilogie" steht.
Seit 1987 spielt das Trio Con Brio Heidelberg auf Veranstaltungen in ganz Deutschland, als musikalischer Repräsentant Heidelbergs (Heidelberger Kongreß- und Tourismus GmbH, Heidelberg Club International) mehrfach in den USA, Japan und dem europäischen Ausland. Das Trio folgte zahlreichen Einladungen zu Funk- und Fernsehproduktionen sowie als ein Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu einem einwöchigen Gast- spiel im deutschen Pavillon auf der Expo in Sevilla 1992. Es war wiederholt zu Gast bei Festivals wie den Dresdner Musikfestspielen, dem Heidelberger Frühling oder dem Neckar-Musikfestival. Im Jahr 2000 erschien die CD „Das gibt's nur einmal", die so erfolgreich war, das kurz danach bereits die zweite Auflage in Druck ging.
Brückenschläge von Europa in die Neue Welt
Die schönsten Melodien aus Musical und Film (Hello Dolly, Casablanca, Sinatra u.a), Brasilianische Bossanovas, Tango Argentino
Dazu: Strauß, Lehar Millöcker, Lincke und die drei russischen Jubilare des Jahres 2015: Skrjabin, Glasunow und Tschaikowsky.
Die Musik der großen Kaffeehäuser, so scheint es, ist längst passé. In mancher Erinnerung erscheinen Bilder von prachtvollen Kronleuchtern, elegant gekleideten Menschen, Dichtern mit ihrem eigenen Telefonanschluss am Tisch, schmachtenden Geigenmelodien, glutäugigen Ungarinnen, dampfendem Mokka und dergleichen mehr. Ein Lebensstil, der untergegangen scheint mitsamt der ganzen Weltordnung des K.u.K, die ihn hervorbrachte.
Doch das Bedürfnis der Menschen nach Nostalgie, Schönheit und Lebensstil scheint im Wechsel mit dem Bedürfnis nach kraftvoller Erneuerung eine der großen Konstanten in der Kultur zu sein. Längst gibt in fast allen grösseren Städten nicht nur Cafés im alten Kaffeehausstil sondern auch Musiker und Ensembles, die diese emotionale, hochsensible und ausdrucksreiche Musikkultur wieder belebt und mit neuen Inhalten erfüllt haben. Eine Zeitlang konnten Liebhaber dieser Klänge Kaffeehaus- und Salonmusik vor allem auf Kongressen und privaten Festen wie in alten Zeiten als Hintergrundmusik genießen - selten jedoch öffentlich im Konzert oder beim festlichen Dinner.
Das Salonmusikkonzert präsentiert nun mit dem "Trio Con Brio" aus Heidelberg eines der prominentesten deutschen Ensembles mit dieser wunderbaren, farbenreichen und neu beleuchteten Musik zum Matinee-Konzert. Das Trio präsentiert in der Originalbesetzung Geige, Kontrabass und Klavier drei unterschiedliche Programme mit den Höhepunkten aus alledem, was Salon- und Kaffeehausmusik zu bieten haben. Mit dabei in diesem Jahr sind Stücke der drei grossen russischen Jubilare Alexander Skrjabin (100. Todestag), Alexander Glasunow (150. Geburtstag) und Peter Tschaikowsky (175. Geburtstag). Das Konzert ist dadurch Teil des Neckar-Musikfestivals, das in diesem Jahr unter dem Motto „Russische Trilogie" steht.
Seit 1987 spielt das Trio Con Brio Heidelberg auf Veranstaltungen in ganz Deutschland, als musikalischer Repräsentant Heidelbergs (Heidelberger Kongreß- und Tourismus GmbH, Heidelberg Club International) mehrfach in den USA, Japan und dem europäischen Ausland. Das Trio folgte zahlreichen Einladungen zu Funk- und Fernsehproduktionen sowie als ein Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu einem einwöchigen Gast- spiel im deutschen Pavillon auf der Expo in Sevilla 1992. Es war wiederholt zu Gast bei Festivals wie den Dresdner Musikfestspielen, dem Heidelberger Frühling oder dem Neckar-Musikfestival. Im Jahr 2000 erschien die CD „Das gibt's nur einmal", die so erfolgreich war, das kurz danach bereits die zweite Auflage in Druck ging.
Abonnieren
Posts (Atom)